Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 WF 135/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5050
OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 WF 135/01 (https://dejure.org/2001,5050)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.07.2001 - 8 WF 135/01 (https://dejure.org/2001,5050)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 8 WF 135/01 (https://dejure.org/2001,5050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterliche Sorge; Übertragung des Sorgerechts; Alleiniges Sorgerecht; Ruhen des Sorgerechts; Ruhensgrund; Verhinderung eines Elternteils

  • Judicialis

    FGG § 49; ; FGG § 49a; ; BGB § 1674; ; BGB § 1671; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 49 § 49a; BGB § 1674 § 1671 § 1666 § 1671
    Elterliche Sorge - Ruhen - tatsächliche Verhinderung - Vorrang vor Sorgerechtsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Halle/Saale - 23 F 1170/01
  • OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 WF 135/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 258
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils

    Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluß auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen.
  • OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 9 UF 105/08

    Sorgerecht: Entzug bzw. Ruhen der elterlichen Sorge bei längerer Inhaftierung

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Strafhaft länger andauert (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1038; OLG Naumburg, OLGR 2002, 93; BayObLG, NJW 1975, 1082; Senat, Beschluss vom 5.5.2008 zum Az: 9 WF 242/07).
  • OLG Dresden, 27.02.2003 - 10 UF 760/02

    Entzug der elterlichen Sorge bei Inhaftierung der allein sorgeberechtigten Mutter

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Ruhensfall bei einer Inhaftierung zumindest dann besteht, wenn diese länger andauert (OLG Naumburg, OLGR 2002, 93; BayObLG NJW 1975, 1082; MüKo-Finger, BGB , 4. Aufl., § 1674 Rn 5; Palandt-Diederichsen, BGB , 62. Aufl., § 1674 Rn 1; a.A. OLG Frankfurt, OLGR 2001, 6).
  • AG Ludwigslust, 09.10.2009 - 5 F 140/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des alleinigen Sorgerechts wegen länger andauernder

    Im Gegensatz hierzu ist die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge an gänzlich andere Voraussetzungen geknüpft, die insbesondere sich am Wohl des Kindes orientieren und auch in der Wirkung solange das Elternrecht gänzlich ausschließen, bis auf Grund einer materiellen Prüfung eine Rückübertragung erfolgt; auf Grund der Schwere und Dauerhaftigkeit der Sorgerechtsübertragung ist der Richter und nicht der Rechtspfleger zuständig und die Voraussetzungen sind im Gegensatz zu den Ruhensvorschriften überwiegend nicht rein formaler Natur und auch das Jugendamt ist zu beteiligen (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258).
  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 UF 20/16

    Unverhältnismäßigkeit der Entziehung der elterlichen Sorge gegenüber der an

    Das bereits angeordnete Ruhen der elterlichen Sorge gemäß § 1674 BGB, mit dem die Kindesmutter auch weiterhin ausdrücklich einverstanden ist, stellt ein milderes Mittel und einen weitaus geringeren Eingriff in das Elternrecht dar (s. OLG Naumburg, FamRZ 2002, 258).
  • OLG Hamm, 30.05.2023 - 7 UF 67/23
    Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen.".
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02, 3 U 31/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2456
OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02, 3 U 31/2002 (https://dejure.org/2002,2456)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.2002 - 3 U 31/02, 3 U 31/2002 (https://dejure.org/2002,2456)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 3 U 31/02, 3 U 31/2002 (https://dejure.org/2002,2456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsgeschäft zwischen Käufer- und Verkäufermakler; Erbringung der Nachweistätigkeit und Provisionshinweis durch Verkäufermakler; Notwendigkeit des Hinweises auf Vorliegen eines Gemeinschaftsgeschäfts Mitursächlichkeit der Durchführung der Erstbesichtigung für ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Entstehen des Provisionsanspruches bei mehreren Maklern

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 284 Abs. 3; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1 a.F.; ; BGB § 421; ; BGB § 427; ; BGB § 652; ; BGB § 652 Abs. 1; ; BGB § 653 Abs. 2; ; BGB § 654; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 2; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 3; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 n.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 n.F.

  • rechtsportal.de

    Maklervertrag: Identität der nachgewiesenen und wahrgenommenen Gelegenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklerrecht - Maklergemeinschaftsgeschäft: Hinweispflicht auf Provisionspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maklergemeinschaftsgeschäft

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Provisionsanspruch des einen Maklers bei Nachweistätigkeit durch den anderen Makler

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gemeinschaftsgeschäft, Makler, Nachweistätigkeit, Provisionshinweis, Provisionsverlangen, Provisionspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1482
  • NZM 2002, 828
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Vielmehr hat der Makler gerade in den Fällen, in denen aus der Sicht des Kunden die Möglichkeit besteht, dass der Makler (auch) für die Gegenseite tätig ist, unmissverständlich klarzustellen, dass er aufgrund eines eigenständigen Vertrages im Erfolgsfalle Provision beanspruchen will (vgl. BGHZ 95, 393 = NJW 1986, 177; BGH NJW-RR 1986, 1496, 1497; BGH NJW-RR 1996, 114).

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass trotz gegebener Vorkenntnis in Einzelfällen die Nachweistätigkeit des Maklers mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages geworden sein kann (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1269; NJW-RR 1996, 114).

    Ob und wann das Verschaffen zusätzlicher Kenntnisse über das zu erwerbende Objekt noch adäquat-kausal mitgewirkt hat, ist eine Frage des Einzelfalles; jedoch ist immer eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung zu fordern, durch die der Maklerkunde den Anstoß bekommen hat, sich konkret um das in Rede stehende Objekt zu bemühen (vgl. BGH NJW 1983, 1849; NJW-RR 1996, 114).

  • OLG Karlsruhe, 19.11.1993 - 15 U 50/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Ein anderer Teil der veröffentlichten OLG-Rechtsprechung lehnt dies ab und will aus der Nichtoffenbarung der Vorkenntnis allenfalls einen Schadensersatzanspruch des Maklers herleiten (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 509, 510; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 248, 259; aus der Literatur Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 267 ff; Palandt/ Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 49).

    Jedenfalls stellt auch nach Auffassung des OLG Köln (OLGR 1991, 35, 36) eine vom Makler initiierte Innenbesichtigung ein wesentliches Indiz dafür dar, dass eine Maklerleistung trotz Vorkenntnis mitursächlich gewesen sein kann (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 509, 510 zum Fall einer Erstbesichtigung).

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 60/82

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Maklerprovision - Nachweis für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Für kausalitätsnegierende Vorkenntnis in diesem Sinne ist erforderlich, dass die Interessenten nicht nur Objekt und Verkäuferin, sondern die konkrete Vertragsgelegenheit im Sinne der Verkaufsbereitschaft des anderen Teils kennen (vgl. hierzu BGH WM 1984, 62; OLG München OLGR 93, 34; soweit das OLG München darüber hinaus die Kenntnis der Vertragsbereitschaft zu den vom Auftraggeber gewollten Bedingungen verlangt, folgt dem der Senat nicht, ausgehend von der zitierten BGH-Entscheidung muss die Kenntnis der grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft genügen).

    Auch der BGH hat der Berufung auf Vorkenntnis nicht den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengehalten (BGH WM 1984, 62, 63, allerdings in einem Fall, bei dem die Vorkenntnis im Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages möglicherweise noch nicht vorhanden war).

  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Die Namhaftmachung des Verkäufers ist jedoch dann entbehrlich, wenn bei Mitteilungen der Angaben über das Objekt keine weiteren Nachforschungen zur Feststellung des Verkäufers erforderlich sind, etwa weil die Anschrift des Verkäufers mit der örtlichen Bezeichnung des Grundstücks übereinstimmt (vgl. etwa BGH NJW 1987, 1629; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1986, 352; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 350).

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, ist die Namhaftmachung des Verkäufers dann nicht erforderlich und für den Provisionsanspruch unschädlich, wenn es dem - noch unentschlossenen - Kunden zunächst auf die Person des Verkäufers gar nicht ankommt und er später den Hauptvertrag - am Makler vorbei - abschließt (vgl. BGH NJW 1987, 1629; vgl. auch BGH WM 1984, 560).

  • OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92

    Anscheinsbeweis; Zugang per Telefax; Beweis der Absendung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Für kausalitätsnegierende Vorkenntnis in diesem Sinne ist erforderlich, dass die Interessenten nicht nur Objekt und Verkäuferin, sondern die konkrete Vertragsgelegenheit im Sinne der Verkaufsbereitschaft des anderen Teils kennen (vgl. hierzu BGH WM 1984, 62; OLG München OLGR 93, 34; soweit das OLG München darüber hinaus die Kenntnis der Vertragsbereitschaft zu den vom Auftraggeber gewollten Bedingungen verlangt, folgt dem der Senat nicht, ausgehend von der zitierten BGH-Entscheidung muss die Kenntnis der grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft genügen).

    Allerdings hält ein Teil der Instanzgerichte die Berufung auf die Vorkenntnis für treuwidrig, wenn sich der Kunde/Auftraggeber zum Abschluss eines Maklervertrages entschließt und Maklerleistungen entgegennimmt, ohne diese Vorkenntnis dem Makler gegenüber zu offenbaren (vgl. OLG München OLGR 93, 34, 35; OLG Köln OLGR 1991, 36; OLG Hamburg NJW-RR 1987, 175; OLG Celle NJW-RR 1995, 501).

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 280/89

    Wirtschaftliche Identität des abgeschlossenen Vertrages bei Abschluß mit einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Der BGH hat in diesem Sinne wirtschaftliche Identität zwischen dem im Maklervertrag beabsichtigten und dem später abgeschlossenen Vertrag für den Fall bejaht, dass der Maklervertrag von dem einen Lebensgefährten abgeschlossen, das Grundstück später jedoch vom anderen gekauft worden ist (vgl. BGH NJW 1991, 490; die Klage gegen den erwerbenden Lebensgefährten wurde lediglich deshalb abgewiesen, weil dieser den schriftlichen Maklervertrag nicht unterzeichnet hatte).
  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Für die inhaltliche Kongruenz ist maßgeblich, dass entweder der abgeschlossene Hauptvertrag sich inhaltlich mit dem deckt, den der Makler nachweisen oder vermitteln sollte, oder dass im Falle inhaltlicher Abweichung der Auftraggeber mit dem abgeschlossenen Vertrag bei umfassender Würdigung der konkreten Umstände wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt (vgl. BGH NJW 1988, 967, 968).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89

    Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass trotz gegebener Vorkenntnis in Einzelfällen die Nachweistätigkeit des Maklers mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages geworden sein kann (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1269; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Ob und wann das Verschaffen zusätzlicher Kenntnisse über das zu erwerbende Objekt noch adäquat-kausal mitgewirkt hat, ist eine Frage des Einzelfalles; jedoch ist immer eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung zu fordern, durch die der Maklerkunde den Anstoß bekommen hat, sich konkret um das in Rede stehende Objekt zu bemühen (vgl. BGH NJW 1983, 1849; NJW-RR 1996, 114).
  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96

    Anspruch auf Zahlung einer Provision; Zustandekommen eines Maklervertrages;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
    Diese inhaltliche Identität wird von der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls dann noch bejaht, wenn die Preisdifferenz zwischen nachgewiesener Gelegenheit und abgeschlossenem Vertrag nicht mehr als 10 % beträgt (vgl. OLG Hamm NZM 1998, 271 = NJW-RR 1998, 271; OLG München NJW-RR 1995, 1524 hat Identität selbst für den Fall angenommen, dass ein Mietvertrag über monatlich 50.000,00 statt 60.000,00 DM abgeschlossen wurde; vgl. zum Ganzen Palandt/Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG München, 29.03.1994 - 18 U 4719/93

    Zu einem Anspruch auf Maklercourtage; Vorkenntnis des Mieters vom Mietobjekt;

  • OLG Koblenz, 14.10.1993 - 5 U 473/92

    Zulässigkeit eines Provisionsversprechen sowohl für Nachweis als auch Vermittlung

  • BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auswirkungen einer

  • BGH, 26.04.1978 - IV ZR 66/77

    Voraussetzungen für den Abschluss eines Maklervertrages - Stillschweigende

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 37/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages zwischen dem Verkäufermakler und dem Käufer

  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

  • BGH, 06.02.1991 - IV ZR 265/89

    Wirkungen eines neuen Tatsachenvortrags in der Revisionsinstanz - Voraussetzungen

  • OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94

    Formvoraussetzungen eines Maklervertrag; Konkludente Annahme eines

  • OLG Koblenz, 06.07.1989 - 5 U 278/89

    Maklerlohn trotz Vorkenntnis des Erwerbers?

  • OLG Hamburg, 15.10.1986 - 4 U 191/85

    Zur Ursächlichkeit der Maklerleistung

  • OLG Hamm, 29.08.1995 - 15 W 243/94

    Kein Gebührenprivileg für die Grundbuchberichtigung bei gesellschaftsrechtlicher

  • OLG Frankfurt, 23.10.1985 - 19 U 90/85

    Berufungsverfahren; Anspruch auf Maklerprovision ; Ordnungsgemäßer

  • OLG Hamm, 19.05.1994 - 18 U 167/93

    Zeitungsanzeige ohne Nennung des Provisionspflichtigen lässt Provisionsanspruch

  • OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08

    Kein Provisionsanspruch, wenn tatsächlich zu zahlender Grundstückspreis den von

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht Preisdifferenzen von bis zu 10 % regelmäßig als provisionsunschädlich an (OLG Stuttgart OLGR 2002, 387 unter 4 m.w.N.), verneint aber umgekehrt die Gleichwertigkeit in der Regel jedenfalls bei einer Differenz von mindestens 20 %, und zwar überwiegend sogar dann, wenn es sich um eine dem Maklerkunden günstige Abweichung in dieser Größenordnung handelt (OLG Hamburg OLGR 2004, 53 unter II 1 b m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07

    Prospekthaftung: Werbung eines prominenten Politikers für eine Kapitalanlage

    Als Emissionsprospekt kann daher nur eine Darstellung angesehen werden, die sämtliche wesentlichen Informationen über die Kapitalanlage enthält, die für eine fundierte Anlagenentscheidung erforderlich sind (vgl. OLG München, NJW-RR 2002, 1482).
  • OLG Koblenz, 13.03.2009 - 2 U 1348/08

    Anforderungen an die Nachweistätigkeit eines Maklers; Ursächlichkeit der

    Es liegt eine Nachweistätigkeit des Maklers vor, die ursächlich für den späteren Hausverkauf wurde (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.1999 - III ZR 191/08 [richtig: III ZR 191/98 - d. Red.] - NJW 1999, 1255 = BGHZ 141, 40; OLG Stuttgart - Urteil vom 10.07.2002 - 3 U 31/02 - NJW-RR 2002, 1482).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der angesprochene Interessent vor der Inanspruchnahme der Maklerdienste ausdrücklich erklärt, eine solche Willenserklärung nicht abgeben zu wollen (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2002 - 3 U 31/02 - NJW-RR 2002, 1482).

  • LG Berlin, 09.12.2011 - 19 O 284/11

    Vorkenntnis des Käufers vom Objekt: Anspruch auf Maklerlohn?

    Auch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt die erstmalige Innenbesichtigung einer zum Zwecke der Eigennutzung zu erwerbenden Immobilie einen wesentlichen Umstand für die Entscheidungsfindung beim Kauf dar (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 10.7.2002 - 3 U 31/02 - juris Rn. 59, NJW-RR 2002, 1482; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.2.1999 - 7 U 133/98 - juris Rn. 12 = OLGR Düsseldorf 1999, 301; OLG Frankfurt, Urt. v. 27.2.1998 - 25 U 139/97 - juris Rn. 23 = OLGR Frankfurt 1998, 139; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urt. v. 12.3.1998 - 2 U 6/97 - juris Rn. 9; OLG Köln, Urt. v. 17.10.1991 - 10 U 9 /901 - juris Rn. 8 = OLGR Köln 1991, 35).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2354
OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2354)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.05.2002 - 5 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2354)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 5 U 1/02 (https://dejure.org/2002,2354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Erben auf Vergütung laborärztlicher Leistungen aus abgetretenem Recht; Anforderungen an eine wirksam geschlossene Wahlleistungsvereinbarung; Umfang der Aufklärungspflichten zum Schutzes eines Patienten; Bestimmung des Zeitpunktes für eine ...

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BPflV § 22 Abs. 2 Satz 1 HS 2

  • rechtsportal.de

    Vergütung Krankenhausbehandlung; Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung; Wahlleistung "Chefarztbehandlung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Patient muss über die finanziellen Konsequenzen aufgeklärt werden!

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mit der GOÄ am Krankenbett

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 56
  • MDR 2003, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02
    Mit seinem Urteil vom 19.12.1995 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass entgegen der in der Vorinstanz vom OLG Düsseldorf vertretenen Auffassung jedenfalls eine Unterrichtung über die Entgeltlichkeit, d.h. den Umstand, dass die Wahlleistungen dem Patienten gesondert in Rechnung gestellt würden und dieser sich mit seiner Wahl - unabhängig von einer Kostenerstattung durch seine Krankenversicherung zur Zahlung eines - gegenüber dem allgemeinen Pflegesatz - zusätzlichen Entgelts verpflichte, die Anforderungen des § 7 Abs. 2 BPflV a.F. nicht erfüllt (vgl. BGH NJW 1996, 781 f.).
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96

    Haftung des anderen Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt für Wahlarztvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02
    Nach OLG Düsseldorf (VersR 1999, 496, 497) war nach § 7 Abs. 2 BPflV die Unterrichtung des Patienten über die Höhe der Pflegesätze, den Wahlarztabschlag sowie über die von der GOÄ abweichenden Steigerungssätze gefordert (a.A. OLG Köln, OLG-Report 1998, 212).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1998 - 8 U 171/97

    Zustandekommen einer Wahlleistungsvereinbarung bei der Krankenhausaufnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02
    Nach OLG Düsseldorf (VersR 1999, 496, 497) war nach § 7 Abs. 2 BPflV die Unterrichtung des Patienten über die Höhe der Pflegesätze, den Wahlarztabschlag sowie über die von der GOÄ abweichenden Steigerungssätze gefordert (a.A. OLG Köln, OLG-Report 1998, 212).
  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Eine genaue Angabe dieser Kosten sei allerdings nicht erforderlich; es genüge, wie bei einem Kostenanschlag nach § 650 BGB, eine im wesentlichen zutreffende Angabe (OLG Jena, VersR 2002, 1499, 1500 f; LG Dortmund, VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg, MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 496, 497 noch zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der

    Während die eine Auffassung mit dem Berufungsgericht einen detaillierten, auf den Einzelfall abgestellten Kostenanschlag entsprechend § 650 BGB fordert, in den auch die mutmaßlich in Ansatz zu bringenden Nummern der Gebührenordnung für Ärzte aufzunehmen sind (LG Dortmund VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf VersR 1999, 496, 497 zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378), hält es die Gegenauffassung für ausreichend, wenn der Patient darauf hingewiesen wird, daß die Abrechnung des selbstliquidierenden Chefarztes nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2004 - 11 U 73/03

    Vergütungsanspruch eines Arztes - Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung

    Erforderlich ist daher jedenfalls eine Aufklärung, die dem Patienten eine Vorstellung von den finanziellen Risiken vermittelt, die durch den Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung auf ihn zukommen können (Thüringisches OLG VersR 2002, 1499; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 401; LG Dortmund VersR 2002, 1033; LG Hagen RuS 2002, 433; LG Kiel ArztR 2001, 292; LG Duisburg MedR 2001, 213).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 1384/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6952
OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 1384/00 (https://dejure.org/2001,6952)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.06.2001 - 5 U 1384/00 (https://dejure.org/2001,6952)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 5 U 1384/00 (https://dejure.org/2001,6952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage eines Entgeltanspruchs für den Aufbau und die Überlassung eines Gerüsts; Schadensersatzanspruch wegen des Abhandenkommens von Gerüstteilen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 300
    Haftungsprivilegierung des Bauherrn bei Nichtabbau des Gerüsts durch den Gerüstbauer L

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 812 823
    Haftung des Bauherrn für Verlust von Gerüstteilen bei vollmachtsloser Beauftragung des Gerüstbauer durch den Verputzer

  • ibr-online

    Zustandekommen eines Bauvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Hauseigentümer Gerüst gesondert zahlen? (IBR 2002, 234)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 514
  • VersR 2003, 1320 (Ls.)
  • BauR 2002, 1445 (Ls.)
  • BauR 2003, 1938 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 1384/00
    Das Landgericht hat zutreffend bemerkt, dass in der vorliegenden Situation für einen Bereicherungsanspruch (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB ) der Klägerin kein Raum sein kann: Er scheitert, ohne dass es hier überhaupt auf die Willensrichtung der Klägerin ankäme, bereits daran, dass für die Beklagte allein A. K. der Vertragspartner war, der an sie leistete (BGH, NJW 1993, 1578, 1579; Thomas, in: Palandt, BGB , 60. Aufl., § 812 Rdn. 42).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.09.2000 - 13 U 80/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7361
OLG Hamm, 27.09.2000 - 13 U 80/00 (https://dejure.org/2000,7361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2000 - 13 U 80/00 (https://dejure.org/2000,7361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 2000 - 13 U 80/00 (https://dejure.org/2000,7361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Unfall eines links unter Überfahren der Mittellinie an einer Fahrzeugschlange Vorbeifahrenden mit einem querenden Linksabbieger

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung; PKW; Überfahren der durchgezogenen Mittellinie; Verkehrsunfall; Vorfahrtsberechtigter; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17; ; StVG § 1-8; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; BGB § 421; ; PflVersG § 3; ; StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 33,3 % -hier: verkehrswidriges Linkseinordnen des Verkehrsvorfahrtberechtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2000 - 13 U 80/00
    Es gilt der Grundsatz, daß verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten dessen Vorfahrt nicht beseitigt (BGH VRS 22, 135; 30, 23; BGHSt 34, 127 = NJW 1986, 2651).
  • BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2000 - 13 U 80/00
    Es gilt der Grundsatz, daß verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten dessen Vorfahrt nicht beseitigt (BGH VRS 22, 135; 30, 23; BGHSt 34, 127 = NJW 1986, 2651).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 7 U 56/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne

    Denn ein verkehrswidriges Verhalten des Berechtigten beseitigt seine Vorfahrt grundsätzlich nicht (OLG Hamm, Urt. v. 24.09.1991, Az. 9 U 9/91, NZV 1992, 238; OLG Hamm, Urt. v. 27.09.2000, Az. 13 U 80/00, zitiert nach beck-online; OLG Hamm, Urt. v. 20.10.2005, Az. 27 U 37/05, NZV 2006, 204; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2014, Az. I-1 U 71/13, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.02.2016, Az. I-1 U 50/15, zitiert nach beck-online).

    Mit Blick auf das - unstreitige und auch durch das Sachverständigengutachten belegte - verkehrswidrige Überfahren der Mittellinie durch den Beklagten zu 1) ist zu berücksichtigen, dass die durchgezogene Mittellinie allein dem Schutz des Gegenverkehrs und des Mitverkehrs, nicht aber dem Schutz dessen dient, der von einem Grundstück auf die Fahrbahn einfährt (OLG Hamm, Urt. v. 27.09.2000, Az. 13 U 80/00, zitiert nach beck-online; KG, Urteil vom 12.02.1998, Az. 12 U 5603/96, NZV 1998, 376).

    Umstände, die ein Abweichen hiervon gebieten würden, liegen nicht vor (vgl. zu ähnlichen Konstellationen auch OLG Hamm, Urt. v. 27.09.2000, Az. 13 U 80/00, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2014, Az. I-1 U 71/13, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.02.2016, Az. I-1 U 50/15, zitiert nach beck-online, unter Tz. 71; aktuell: OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2017, Az. I-1 U 147, NJW-RR 2017, 922).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 1 U 50/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau aus

    Auf derselben Linie liegen die Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 4. März 1996 zu dem Aktenzeichen 12 U 1032/95 (NZV 1996, 365) sowie des OLG Hamm vom 27. September 2000 zu dem Aktenzeichen 13 U 80/00 (DAR 2001, 390).
  • AG Leverkusen, 25.03.2014 - 20 C 259/13

    Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge bei einem

    Sie gebietet, dass nur rechts von ihr gefahren werden darf und schafft auch kein Überholverbot, ordnet aber an, dass nur dann überholt werden darf, wenn der Überholer die Begrenzung nicht berühren muss (OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2000 - 13 U 80/00, BeckRS 2000, 30133781).

    Diese Umstände waren Signale dafür, dass hier mit Querverkehr gerechnet werden musste (vgl. (OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2000 - 13 U 80/00, BeckRS 2000, 30133781).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 71/13

    Haftung für für die erhöhte Betriebsgefahr eines Taxifahrzeugs; Bestimmung des

    Eine Haftungsverteilung im Verhältnis 2/3 : 1/3 lag in vergleichbaren Fallkonstellationen auch den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 4. März 1996 zu dem Az.: 12 U 1032/95 (NZV 1996, 365) sowie des OLG Hamm vom 27. September 2000 zu dem Az.: 13 U 80/00 (DAR 2001, 390) zugrunde.
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Rechtsprechung
   KG, 22.07.2002 - 24 W 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2279
KG, 22.07.2002 - 24 W 65/02 (https://dejure.org/2002,2279)
KG, Entscheidung vom 22.07.2002 - 24 W 65/02 (https://dejure.org/2002,2279)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2002 - 24 W 65/02 (https://dejure.org/2002,2279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kampfhund im gemeinschaftlich genutzten Keller ohne Maulkorb und Leine; Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Beseitigungsanspruch bei Nutzungsbehinderung durch Einbruchssicherung; Recht zur Vornahme von Einstellungsveränderungen an Heizungsanlage und an der Kalt- und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kampfhund im gemeinschaftlich genutzten Keller

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kampfhund - freilaufend in Wohnungseigentumsanlage

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Tierhaltung in der Wohnanlage durch Mehrheitsbeschluss verbieten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 150
  • NZM 2002, 868 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 247
  • ZMR 2002, 970
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 22.07.2002 - 24 W 65/02
    Diese Ausprägung der vom Gesetzgeber in § 15 Abs. 3 WEG vorgenommenen Gebrauchsregelung greift nicht in den dinglichen Bereich des Wohnungseigentums ein (vgl. zum Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss BGH in NJW 1995, 2036 f. und zum Gebot des Leinenzwangs durch Mehrheitsbeschluss BayObLG in NJW-RR 1994, 658), da hier nur eine Gebrauchsregelung für das Gemeinschaftseigentum und nicht für das Sondereigentum getroffen wird.
  • BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93

    Bestimmungen zur Haltung von Haustieren in der Hausordnung

    Auszug aus KG, 22.07.2002 - 24 W 65/02
    Diese Ausprägung der vom Gesetzgeber in § 15 Abs. 3 WEG vorgenommenen Gebrauchsregelung greift nicht in den dinglichen Bereich des Wohnungseigentums ein (vgl. zum Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss BGH in NJW 1995, 2036 f. und zum Gebot des Leinenzwangs durch Mehrheitsbeschluss BayObLG in NJW-RR 1994, 658), da hier nur eine Gebrauchsregelung für das Gemeinschaftseigentum und nicht für das Sondereigentum getroffen wird.
  • KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01

    Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand

    Auszug aus KG, 22.07.2002 - 24 W 65/02
    Zwar ist die Wohnungseigentümergemeinschaft unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich berechtigt, einem Wohnungseigentümer bei erheblichen Wohngeldrückständen von der Versorgung mit Wasser und Heizenergie auszuschließen (OLG Hamm, OLGZ 1994, 269; Senat NJW-RR 2001, 1037 = NZM 2001, 761 = ZMR 2001, 1007 = ZWE 2001, 497); jedoch fehlt es insoweit an einem hinreichenden Vortrag der Antragsgegnerin, dass die Antragstellerin mit dem Ausgleich anteiliger Wohngeldzahlungen erheblich im Rückstand ist.
  • OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 79/93

    Ausschluß eines Wohnungseigentümers von der Energie- und Wasserversorgung

    Auszug aus KG, 22.07.2002 - 24 W 65/02
    Zwar ist die Wohnungseigentümergemeinschaft unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich berechtigt, einem Wohnungseigentümer bei erheblichen Wohngeldrückständen von der Versorgung mit Wasser und Heizenergie auszuschließen (OLG Hamm, OLGZ 1994, 269; Senat NJW-RR 2001, 1037 = NZM 2001, 761 = ZMR 2001, 1007 = ZWE 2001, 497); jedoch fehlt es insoweit an einem hinreichenden Vortrag der Antragsgegnerin, dass die Antragstellerin mit dem Ausgleich anteiliger Wohngeldzahlungen erheblich im Rückstand ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5230
OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01 (https://dejure.org/2002,5230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2002 - 3 Wx 406/01 (https://dejure.org/2002,5230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 3 Wx 406/01 (https://dejure.org/2002,5230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abstimmungsergebnis; Umdeutung der Beschlussanfechtung; Verpflichtungsantrag; Nichtmitglieder der Eigentümergemeinschaft; Parken auf dem Garagenhof; Eigentumsrechte des Sondereigentümers; Beeinträchtigung der Parkmöglichkeit

  • Judicialis

    WEG § 13; ; WEG § 15; ; WEG § 23 Abs. 4

  • prewest.de PDF

    §§ 13, 15, 23 WEG
    Anfechtung des sog. Nichtbeschlusses - Parkverbot für Kunden-Kfz

  • rechtsportal.de

    WEG § 13 § 15 § 23 Abs. 4
    Anfechtbarkeit eines negativen Abstimnmungsergebnisses in einer Wohneigentümerversammlung

  • ibr-online

    Anfechtbarkeit eines negativen Abstimmungsergebnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Moers - 63 II 15/01
  • LG Kleve - 4 T 376/01
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 613 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 104
  • ZMR 2002, 612
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01
    (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluss an BGH NZM 2001, 961 = ZMR 2001, 809).

    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt vielmehr auch einem negativen Abstimmungsergebnis grundsätzlich Beschlussqualität zu, da dieses ebenso wie ein positives Abstimmungsergebnis in Verwirklichung der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zustande kommt und das Resultat einer verbindlichen Willensbildung der Gemeinschaft darstellt; mit dem Abstimmungsergebnis wird der Gemeinschaftswille dokumentiert, dass die beantragte Änderung des Gemeinschaftsverhältnisses nicht eintreten soll (vgl. BGH NZM 2001, 961 = ZMR 2001, 809, 813 = WuM 2001, 572, 576 ).

  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01
    Bei den unter TOP 7 der Eigentümerversammlung vom 12.5.2001 abgelehnten Anträgen handelt es sich nicht um sogenannte "Negativbeschlüsse", die einer Anfechtung nicht zugänglich sind (so die bisherige Rechtsprechung, vgl. Bay ObLG ZMR 2000, 115, 116; OLG Hamm ZMR 1995, 173; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 118, 119; Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 147 ff.).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 141/99

    Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer erst durch das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01
    Bei den unter TOP 7 der Eigentümerversammlung vom 12.5.2001 abgelehnten Anträgen handelt es sich nicht um sogenannte "Negativbeschlüsse", die einer Anfechtung nicht zugänglich sind (so die bisherige Rechtsprechung, vgl. Bay ObLG ZMR 2000, 115, 116; OLG Hamm ZMR 1995, 173; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 118, 119; Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 147 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.1999 - 3 Wx 259/99

    Anfechtbarkeit eines Nichtbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01
    Bei den unter TOP 7 der Eigentümerversammlung vom 12.5.2001 abgelehnten Anträgen handelt es sich nicht um sogenannte "Negativbeschlüsse", die einer Anfechtung nicht zugänglich sind (so die bisherige Rechtsprechung, vgl. Bay ObLG ZMR 2000, 115, 116; OLG Hamm ZMR 1995, 173; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 118, 119; Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 147 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 03.12.2001 - 4 U 142/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10056
OLG Bamberg, 03.12.2001 - 4 U 142/01 (https://dejure.org/2001,10056)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.12.2001 - 4 U 142/01 (https://dejure.org/2001,10056)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - 4 U 142/01 (https://dejure.org/2001,10056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit; Parteifähigkeit; Prozeßstandschaft; Berufung; Mietvertrag; Mietzins; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; GbR; Stellvertretung; Vollmacht; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; BGB Gesellschaft

  • Judicialis

    BGB §§ 705 ff.; ; ZPO § 62; ; ZPO § 523; ; ZPO § 263; ; ZPO § 139; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.12.2001 - 4 U 142/01
    Die nunmehr in zweiter Instanz auf Klägerseite vorgenommene Parteierweiterung auf diese beiden Eigentümer ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als Parteiänderung nach §§ 523, 263 ZPO bei Zustimmung der Beklagten oder Bejahung der Sachdienlichkeit durch das Prozeßgericht zulässig (BGHZ 65, 264 und BGH NJW 89, 3225 gegen die herrschende Literaturmeinung).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.12.2001 - 4 U 142/01
    Zur Überprüfung der Frage der Parteifähigkeit im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung der Klage ist diese für die zweite Instanz als gegeben zu unterstellen (BGHZ 24, 91; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 50 Rdnr. 11).
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 223/88

    Zulässigkeit einer Revision gegen die Zurückweisung von Vorbringen einer am

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.12.2001 - 4 U 142/01
    Die nunmehr in zweiter Instanz auf Klägerseite vorgenommene Parteierweiterung auf diese beiden Eigentümer ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als Parteiänderung nach §§ 523, 263 ZPO bei Zustimmung der Beklagten oder Bejahung der Sachdienlichkeit durch das Prozeßgericht zulässig (BGHZ 65, 264 und BGH NJW 89, 3225 gegen die herrschende Literaturmeinung).
  • VG Würzburg, 28.03.2012 - W 6 K 11.363

    Teilung eines Grundstücks zweier Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft

    Die fehlende Beteiligung eines Streitgenossen wird nicht durch eine Beiladung ersetzt (Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 22. Ergänzungslieferung 2011, § 64 RdNr. 17 und 20; vgl. auch Simmerding/Püschel, Bayerisches Abmarkungsrecht, 3. Aufl. 2010, Art. 21 RdNr. 26 mit Bezug auf OLG Bamberg, U.v. 03.12.2001, Az.: 4 U 142/01, OLGR Bamberg 2002, 415).
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